Schöpfungs-orientierte NS-Weltanschauung,  Wir gedenken

16.10.1946 – 76 Jahre Jüdischer Schauprozeß in Nürnberg: Ermordung der Deutschen Führung

Das Tribunal-Konzept

Der Nürnberger Schauprozeß war lange vor Kriegsende von den jüdischen Juristen Jacob und Nehemiah Robinson, beide Vorsitzende des vom Jüdischen Weltkongress (WJC) gegründeten Institute of Jewish Affairs (Institut für jüdische Angelegenheiten), konzipiert worden. Ebenso wie die dann folgenden sogenannten “Wiedergutmachungszahlungen”.

Wir übersetzen: Plünderungs-Tribute.
Auf der Basis von Suggestionen, indem sich die Anstifter von 2 Weltkriegen als Opfer präsentieren. Das ist die beliebte Täter-Opfer-Umkehr-Strategie. Hebräer beklatschen sich und nennen das: Chuzpe.

Jüdische Ankläger

Laut US-Ankläger Thomas Joseph Dodd bestand der Angestelltenstab des Gerichts auch ansonsten zu 75 % aus Juden.

Die „Nürnberger Prozesse“  gegen hochrangige Regierungs- und Staatsvertreter des Deutschen Reiches begannen am 20. November 1945

Die Angeklagten vor dem Tribunal in Nürnberg

Vordere Reihe:
Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht
Hintere Reihe:
Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritzsche

Juristische Grundsätze – mit Füßen getreten!

  • “Niemand darf in eigener Sache richten” Die Sieger spielen sich hingegen als Ankläger auf.
  • Der juristische Grundsatz „kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“ wurde mit Füßen getreten. Die Deutschen wurden also angeklagt auf der Basis nicht bestehender Gesetze – zur „Tatzeit“.

  • Unabhängigkeit der Richter – nicht gegeben
  • Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit – nicht gegeben
  • ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung– nicht gegeben
  • freie Zeugenaussagen – nicht gegeben
  • Wertung von Beweisen – nicht gegeben
  • Gleichheit vor dem Gesetz– nicht gegeben
  • Straffreiheit für Taten unter Befehl oder Zwang – nicht beachtet
  • niemand darf seinem Richter entzogen werden: alliierte Verbrechen wurden juristisch nicht bewertet
  • niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden – nicht gegeben
  • kein Gefangener darf gefoltert oder erpreßt werden – nicht gegeben
  • Möglichkeit der Berufung– nicht gegeben

Dieses Tribunal bildet die eigentliche Grundlage für die nachfolgende Greuel-Propaganda und Umerziehung zum selbsthassenden Deutschen. Und für die finanzielle Ausplünderung Deutschlands.

  • Hier wurde von der Siegerjustiz angebliche nationalsozialistische Verbrechen „festgestellt“.
  • Was insbesondere für die Erfindung und Etablierung der Holocaust-Religion wegbereitend sein sollte.
  • Es blieb dann der jüdischen Illusionen-Fabrik Hollywood vorbehalten, erschütternde Seifenopern ab den 70-ern in Szene zu setzen.
  • Den Alliierten und ihren Helfern fielen nach dem Krieg sämtliche Mittel zur Fälschung von Dokumenten in die Hände wie Behördenbriefpapier mit Originalbriefköpfen, Schreibmaschinen, Stempel, Staatsdruckereien etc.
  • Angebliche NS-Dokumente aufgetaucht nach dem 9. Mai 1945 sind also angesichts der notorisch lügenden und folternden Sieger unbrauchbar. Ohne jede Beweiskraft.
  • Der größte beabsichtigte Schaden, den der Nürnberger Prozeß angerichtet hat, liegt darin, daß er mit seinen zahlreichen Dokumenten, die teilweise unter harter Folter erpreßt waren, von vielen Autoren als geschichtliche Quelle angesehen wurde und wird. Und zur Begründung von finanziellen Ansprüchen herangezogen wurde – für „Wiedergutmachungszahlungen“ mit Ewigkeitsanspruch.
  • Dieses Thema der Geschichtsschreibung wie manche andere dürfen in einem wissenschaftlich-öffentlichen Diskurs NICHT behandelt werden.

Mit den Siegerjustiz-Prozessen – wurden Tür und Tor geöffnet für Legendenbildung und Greuel-Propaganda.

  • So konnte auch die Erzählung („Narrativ“) von der zweiten deutschen Schuld weite Verbreitung finden.
  • Die auferlegte Bußkultur führte darüber hinaus zu einem dauerhaften Ritual deutschen öffentlichen Auftretens, das wegen seiner pseudoreligiösen Verinnerlichung keiner Revision mehr zugänglich ist. Und nicht sein darf.
  • Das ist psychologisch inszenierter Völkermord – an der Deutschen Seele, dem Deutschen Volk.
  • Das Ergebnis ist die riesige Zahl deutscher Kollaborateure, die gut bezahlt das Geschäft der Sieger übernommen haben und es bis heute mit Inbrunst weiter betreiben: Schuldkult und Vernichtung der Vernichtung des Deutschen Volkes in allen Lebensbereichen.
  • So war es auch im Sinne der geplanten Umerziehung von Anfang an beabsichtigt. Federführend war hier die jüdische „Frankfurter Schule“, die nach 1945 wieder nach Deutschland kam – und die deutschen Hirne vergiftete – und die Umerziehung durch sieger-lizensierte Medien und (Hoch-) Schulen insgesamt orchestrierte.

Taschenspielertricks der Gerichtsführung – Behinderung der Verteidiger

  • Der spätere bayerische Innenminister Alfred Seidl galt den Richtern als der schärfste der Verteidiger. So wurde z.B. sein Plädoyer für Rudolf Heß vom Gericht abgebrochen, weil Seidl es wagte, darin das Versailler Diktat und das Geheime Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt zu erwähnen.
  • Die Behinderung und Benachteiligung der Verteidigung wurden von den Richtern und Anklägern der Alliierten planmäßig durchgeführt. Das Siegertribunal erschwerte die Arbeit der Anwälte wo es nur konnte. Sie werden meist langwierigen, strengen Leibesvisitationen unterzogen und dann, wie Rekruten geschlossen von alliierten Wachsoldaten eskortiert, bei jeder Kleinigkeit zurechtgewiesen und gehindert mit ihren Mandanten, die sie verteidigen wollten zu sprechen.
  • Dokumente und Zeugen waren plötzlich nicht aufzufinden und wenn es den Richtern nicht ins Konzept paßte, schneiden sie Verteidigern und Angeklagten das Wort ab und verhindern so, daß vor den Vertretern der Weltpresse unangenehme Dinge zur Sprache kommen. „Dr. Exner, einen Augenblick … das interessiert uns nicht.” „Wir brauchen keine Vorlesung über diese Angelegenheit.” „All das, … uns eben gesagt hat ist absolut unerheblich”, usw.

Die Urteile

Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer wurden am 30. September und 1. Oktober 1946 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen lautete das Urteil auf Freispruch.

Die Vollstreckung

  • Jedermann im In- und Ausland dachte damals, die verurteilten Politiker und Militärs würden erschossen werden, wie dies bei Militärgerichtsurteilen üblich ist. Die Richter verkündeten gegen die Besiegten jedoch Tod durch Erhängen. In Form eines Gesuches beantragte u. a. Hermann Göring deshalb vor einem Erschießungskommando zu sterben. Nachdem dies vom Gericht abgelehnt worden war, beging Göring drei Stunden vor der geplanten Hinrichtung Suizid.
  • Die zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 zwischen 1.00 und 2.57 Uhr in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Die Hinrichtungen vollzog der US-amerikanische Henker John C. Woods. Den Verurteilten wurden Hände und Füße gefesselt und eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen. Nachdem die Schlinge umgelegt worden war, öffneten die Henker die Falltür.
  • Die Größe der Falltür und die Stricklänge waren bewußt zu gering bemessen worden, so daß der Tod sehr qualvoll eintrat: durch den zu kurzen Strick reichte die Fallgeschwindigkeit nicht aus, um das Genick zu brechen. Die meisten Verurteilten mußten also einen langen Todeskampf durchmachen.
  • Von Alfred Jodl ist überliefert, daß er erst nach qualvollen 16 Minuten verstorben ist. Joachim von Ribbentrop quälte sich 15 Minuten am Strick, Sauckel starb nach 13 Minuten. Noch während sich Joachim von Ribbentrop im Todeskampf befand, wurde Wilhelm Keitel zum Galgen geführt. Besonders an den bekannten Fotos der beiden blutüberströmten Getöteten Wilhelm Keitel und Wilhelm Frick sind deutlich die Spuren der zu engen Falltür, an der sich beide angeschlagen haben, zu erkennen.
  • Das Geschehen, nichts anderes als ein langsames Zu-Tode-Foltern, war ein letzter sadistischer Akt der Justizmörder.
  • Rudolf Heß, zu lebenslanger Haft verurteilt, wurde 93 jährig, am 17. August 1987 in Kriegsgefangenschaft in Berlin-Wilhelmstadt von englischen Besatzern ermordet.

Zitate

Der Deutsche Außenminister von Ribbentrop sagte vor dem Militärtribunal in Nürnberg in seinem Schlußwort:

„Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage, daß wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden … Was wir beabsichtigten, war, unsere elementaren Lebensbedingungen wahrzunehmen, genauso wie England sein Interesse wahrgenommen hat, um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen, wie die USA und Rußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht … Der einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin, daß wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie Danzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur in Kontinenten zu denken gewohnt sind.“

Rudolf Heß – in seinem Schlußwort im Nürnberger Prozeß:

„Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.“

„Rachegeist des mosaischen Gesetzes …“

Der US-amerikanische Schriftsteller A. O. Tittmann urteilte im Hinblick auf das Siegertribunal:

„Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß mit dem Ende dieses Krieges gleichzeitig auch das Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist. Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden beseitigt und an ihre Stelle trat der Rachegeist des mosaischen Gesetzes…“

Revision verboten

Bereits im Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen von 1954 verboten die Siegermächte der BRD-Regierung, eine juristische Revision der Nürnberger Urteile zuzulassen oder Entscheidungen der Schauprozesse aufzuheben. 1990 wurde dieses – auch Überleitungsvertrag genannte – Vertragswerk im Zuge der Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages bestätigt.

Im Jahre 2014, fast 70 Jahre nach dem Ende des gegen Deutschland geführten Vernichtungskrieges, wurde in Rußland ein sogenanntes Gesetz gegen die „Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen“ erlassen. Demnach soll es künftig verboten sein, „Fakten zu leugnen“, die vom Nürnberger Tribunal als offenkundig festgestellt worden sind. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Personen, die „falsche Informationen über sowjetische Aktionen“ während des Krieges verbreiten.

Schlußworte

Wir gedenken – der „Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal“ (Joao das Regras):

Diejenigen, die seit 2020 dem Great Reset-Terror ausgesetzt sind und bisher noch keine Nationalsozialisten sind – dürfte die Einschätzung von Dr. Reiner Füllmich, Jurist und Ankläger gegen die heutigen Corona-Great Reset Strategen aufhorchen lassen:

„Es ist wichtig, daß wir erkennen, es sind dieselben Leute von damals… erstaunlich, daß wir gegen dieselben Leute noch mal kämpfen müssen, weil der Krieg noch gar nicht vorbei ist!“

Stiftung Corona Ausschuss, Sitzung 71 – 24.September 2021

https://www.bitchute.com/video/CFaS2ffNZvnC/    Minute: 7:10

„Und setztet ihr nicht das Leben ein,

nie wird Euch das Leben gewonnen sein.“

Friedrich Schiller

Quelle: https://de.metapedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Tribunal